Wieviel Souveränität verbleibt dem Subjekt, wenn es einer „kulturtechnischen Betrachtung“ unterzogen würde. Was würde geschehen, räumte man den Dingen und Medien einen „den medientheoretischen Einsichten gegenüber angemessenen Platz“ ein? Aber „dingaffine Rechtskonzeptionen“ stehen auch in der Kritik, dass sie die Schuld auf die Tatwaffe abwälzen würden, weshalb man reflexhaft zu der Fiktion zurückkehrt, „dass jede Handlung einem handelnden Subjekt zugehört“.
31.05.2026 — Rosa Mercedes / 08



